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Allgemeine Reisebedingungen

1.Anmeldung/Abschluss des Reisevertrages

Der Reisevertrag soll schriftlich abgeschlossen werden. Telefonisch werden verbindliche Reservierungen entgegen genommen, es wird Ihnen einen Reisevertrag zugesandt, den Sie unterschrieben zurückleiten müssen. Reichen Sie den unterschriebenen Reisevertrag nicht innerhalb von 10 Tagen an uns zurück, so können wir von der Reservierung Abstand nehmen.

2. Zahlungen

a.)Bei Vertragsabschluss leisten Sie bei Mehrtagesfahrten eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, bei Tagesfahrten in Höhe von 10,-€. Die Restzahlung muss

spätestens 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Tagesfahrten, bei denen Eintrittskarten enthalten sind, sind bei Buchung zu bezahlen.

b.) Vertragsabschlüsse innerhalb von drei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur Zahlung des gesamten Reisepreises.

c.) Erfolgt die Zahlung, auch nach einer Nachfristsetzung, nicht vollständig, hat der Veranstalter das Recht, seinerseits vom Vertrag zurückzutreten und

Ersatzansprüche in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren zu verlangen.

3. Leistungen und Preise

a.) Prospekt- und Katalogangaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
b.) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung/-bestätigung.
c.) Sämtliche Zusicherungen, Nebenabredungen, Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reisebestätigung aufzunehmen.
d.) Der auf der Reisebestätigung ausgewiesene Sitzplatz im Reisebus wird in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen in der Sitzplatzordnung vorzunehmen. Ein rechtlicher Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht.
e.) Soweit in diesem Katalog Programme oder Leistungen fremder Veranstalter angeboten werden und ausdrücklich hierauf hingewiesen wird, handeln wir als Vermittler und haften nicht für diese Fremdleistungen. Es gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Dies gilt auch für separat ausgeschriebene Programme oder Leistungen, die nicht in unserem Reisekatalog ausgewiesen sind.

4. Rücktritt des Kunden
a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen pro Person zu zahlen:

KURZ- UND URLAUBSREISEN:

Bis zum 29. Tag vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Reisepreises pro Person erhoben;

vom 28. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises;

vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises;

vom 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises;

vom 7. bis 2. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises;

ab 1. Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt oder Stornierung am Abreisetag werden 90 % des Reisepreises berechnet.

Diese Regelungen finden auch bei Teilstornierungen sowie bei Gruppenbuchungen Anwendung.

TAGESFAHRTEN:

Bis zum 15. Tag vor Reiseantritt wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Reisepreises pro Person erhoben;

vom 14. bis 8. Tag 40 %,

ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,

bei Nichterscheinen und Absage am Reisetag 90 % Stornierungskosten des Reisepreises.

SCHIFFS-/KREUZFAHRTEN: FLUGREISEN:

Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises; Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises;

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises; bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises;

bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises; bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises;

bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises; bis zum 11. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises;

ab dem 14. Tag bis Reiseantritt 95 % des Reisepreises. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises;

vom 2. Tag bis Reiseantritt 90 % des Reisepreises.

b) Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.

c) Eintrittskarten sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen, ab Buchung bis zum Reisebeginn 100% Stornogebühr.

5. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a.) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmachung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
b.) Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der bei ihm von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
c.) Drei Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen kann der Veranstalter vier Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl zugehen lassen. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anbieten. Sein Recht darauf hat der Reisende dem Reiseveranstalter unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters gegenüber geltend zu machen. Macht der Reisende von diesem Recht nicht Gebrauch, so ist der von dem Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzustellen.

6. Änderungen durch den Kunden nach Vertragsabschluss

Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so fordert der Reiseveranstalter bis 30 Tage vor Reiseantritt ein Bearbeitungsentgelt bis zu 15,- € pro Person, verlangen, soweit er nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann. Umbuchungen, die nach dem 30. Tag vor Reisebeginn erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neumeldung.

7. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Wir weisen auf Pass-, Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten einschließlich der Fristen auf Erlangung dieser Dokumente durch Unterrichten vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Reisebeginn hin, die für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaats-bürgerschaften etc. gelten. Bei pflichtmäßiger Erfüllung der Informationspflicht durch uns hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet haben.

8. Sonstiges

Die Sitzplätze werden nach Buchungseingang vergeben. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht jedoch nicht. Die Kataloge und Prospekte des Veranstalters werden mit Sorgfalt erstellt. Dennoch muss sich der Veranstalter die Berechtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern vorbehalten.

Veranstalter: Busunternehmen Walter Jaich,

Falkenberger Str. 20,
04895 Großrössen,
Tel.: 03535 21100,
Fax: 03535 21120 Stand 10/2014